Ambulant Unterstütztes Wohnen für Menschen mit geistig und/oder körperlicher Beeinträchtigung
Jeder Mensch hat das Grundrecht auf freie Persönlichkeitsentfaltung. Darunter fallen auch individuelle Wohn- und Lebensformen. Das Leben in einer eigenen Wohnung bietet Autonomie, Schutz und Raum für persönliche Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit. Dies muss auch für Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigung gelten. Wenn sich nun der Wunsch, die Fertigkeit und die Fähigkeit dazu entwickelt haben in einer eigenen Wohnung zu leben, kann das Ambulant Unterstützte Wohnen diesen Personenkreis mit einem flexiblen Angebot unterstützen.
Der Hilfebedarf kann vorübergehend, für längere Zeit oder auf Dauer bestehen.
Die Unterstützung findet in der eigenen (Miet-)Wohnung statt. Hilfen können auch dann in Anspruch genommen werden, wenn man nicht alleine wohnt, z.B. in einer Wohngemeinschaft oder bei den Eltern. Unsere Unterstützungs- und Hilfsangebote stimmen wir in einem persönlichen Gespräch individuell ab.
Unsere Unterstützung ist sehr individuell und bezieht sich auf Bereiche wie:
Haushalt, Umgang mit Finanzen, Begleitung zu Behörden, Gesundheit, Freizeitgestaltung, persönliche Lebensfragen und Vermittlung weiterer fachlicher Hilfen.
Wir können die Nutzerin oder den Nutzer beraten, um ihr/ihm anschließend eine eigene Entscheidung zu ermöglichen. Wir bieten Begleitung, wobei die Nutzerin oder der Nutzer selbstbestimmt seine individuellen Wünsche und Bedürfnisse vertreten kann und dabei von uns unterstützt wird. Wir bieten Assistenz, wobei die Nutzerin oder der Nutzer genau die mit ihr/ihm vereinbarten Unterstützungen erhält. Wir sind für die Nutzerin oder den Nutzer in Krisen da, um bei der Bewältigung zu helfen, aber auch im Vorfeld von Krisen, um diesen vorzubeugen.
Ziel des Ambulant Unterstützten Wohnens ist es, Menschen mit Beeinträchtigung in ihrer Lebensgestaltung so zu unterstützen, dass sie entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten so selbstständig wie möglich leben können.
Maßstab für unser sozialpädagogisches Handeln ist es, die Würde, Autonomie und die Privatsphäre jedes einzelnen Menschen zu achten sowie individuelle Wertvorstellungen und Lebensentwürfe zu respektieren.
Unsere Hilfen sind ganzheitlich, sie setzen im bestehenden Lebensumfeld an, beziehen sich auf vorhandene Ressourcen und stützen sich auf eine langfristige, verlässliche Beziehung. Wir motivieren, trainieren und fördern die Selbständigkeit von Menschen mit einer Beeinträchtigung.
Die Kosten für das Ambulant Unterstützte Wohnen werden, sofern die gesetzlich festgelegten Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden, in der Regel im Rahmen der Eingliederungshilfe (§ 53 ff SGB XII) vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen. Ebenso die Kosten für die Wohnung.
Das Ambulant Unterstützte Wohnen ist zuständig für Menschen, die im westlichen Landkreis Erlangen-Höchstadt wohnen. Der volljährige Mensch muss den ernsthaften Wunsch haben, in einer eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft zu leben. Der Mensch mit Beeinträchtigung muss die Unterstützung freiwillig annehmen wollen und vor allem diese auch selbstständig anfordern können. Voraussetzung ist ein gewisses Maß an Selbstständigkeit in der Lebensführung.
In einem ersten gemeinsamen Gespräch klären wir die Voraussetzungen und den Rahmen des Unterstützungsbedarfs ab.
Sie können sich gerne bei uns melden um offene Fragen zu klären oder ein persönliches Wohn- und Beratungsgespräch zu vereinbaren.