Wichtige Informationen und Reisebedingungen
Bitte lesen Sie alles aufmerksam durch.
Manche Punkte sind in schwerer Sprache geschrieben.
Sie haben Fragen? Die Beschäftigten der Offenen Hilfen helfen Ihnen gerne.
Sie finden den Anmeldebogen für die Reisen 2025 auf unserer Webseite unter Reisen.
Eine Anmeldung ist nur mit vollständig ausgefülltem Anmeldebogen möglich.
Die Anmeldung ist keine Garantie, dass Sie an der Reise teilnehmen können.
Die Anmeldungen können mit der Post, mit einer E-Mail oder über Hauspost
an die Offenen Hilfen geschickt werden.
Wenn Sie den Anmeldebogen unterschreiben, erklären Sie sich mit den
Reisebedingungen einverstanden.
Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen des Anmeldebogens?
Melden Sie sich bei den Offenen Hilfen, wir unterstützen Sie dabei.
Der Anmeldeschluss für alle Reisen in diesem Heft ist der 16.03.2025.
Nach spätestens 2 Wochen erhalten Sie die Antwort, ob Sie teilnehmen können oder nicht.
Durch die Reisebestätigung der Offenen Hilfen sind Sie offiziell zur Reise angemeldet.
Wenn Sie eine Absage erhalten haben, sind alle Plätze bereits vergeben.
Dann setzen wir Sie auf unsere Warteliste.
Mit der Reisebestätigung erhalten Sie zwei Rechnungen.
Eine Rechnung beinhaltet die Teilnahmegebühr, das sind die Sachkosten.
Die andere Rechnung beinhaltet die Betreuungskosten und die Fahrtkosten.
Beide Rechnungen müssen vor der Reise an die Offenen Hilfen bezahlt werden.
Die Frist für die Bezahlung steht auf den Rechnungen.
Sie haben nicht genügend Geld für Ihre Wunschreise?
Bitte melden Sie sich bei den Offenen Hilfen.
Wir versuchen, eine Lösung zu finden.
Manche Reiseteilnehmerinnen und Reiseteilnehmer können mit der Pflegekasse abrechnen.
Wichtig:
Prüfen Sie, ob hierzu vor der Reise ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden muss.
Ist Ihr Antrag bewilligt, können Sie nach der Reise eine Erstattung durch Ihre
Pflegekasse bekommen.
Nach der Reise reichen Sie die Rechnung mit den Betreuungskosten bei der Pflegekasse ein.
Die Pflegekasse braucht von Ihnen auch eine Bestätigung zur Teilnahme an der Reise.
Diese erhalten Sie durch die Offenen Hilfen.
Vorlagen für ein Anschreiben an die Pflegekasse erhalten Sie bei Bedarf von
den Offenen Hilfen.
Bei Bewilligung durch die Pflegekasse können Ihnen die Kosten in Höhe
des Betreuungssatzes von 135,- € pro Reisetag erstattet werden.
In diesem Fall müssen Sie die Offenen Hilfen darüber informieren.
Wichtig:
Trotzdem müssen Sie vor der Reise beide Rechnungen bis zur genannten
Frist an die Offenen Hilfen bezahlen.
Auch wenn Sie später mit der Pflegekasse abrechnen können.
Wenn Sie Hilfe benötigen, können die Offenen Hilfen Sie gerne beraten.
Vor jeder Reise findet ein Vortreffen statt.
Dort lernen sich alle kennen.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Reise, die Reiseleitung,
alle Reisebegleitungen und das Planungsteam der Offenen Hilfen treffen sich.
Wir können hier alle Fragen besprechen.
Eine Begleitung durch Eltern, Angehörige oder Betreuerinnen oder Betreuer
ist nicht notwendig.
Den Termin für das Vortreffen erhalten Sie mit der Reisebestätigung.
Bitte melden Sie sich nach Erhalt der Reisebestätigung verbindlich zum Vortreffen an.
Bitte organisieren Sie den Transfer zum Vortreffen und zum Treffpunkt am Hinreisetag
sowie die Abholung am Rückreisetag selbstständig.
Sollten Sie dabei Schwierigkeiten haben, melden Sie sich bitte bei den Offenen Hilfen.
Private Haftpflicht-Versicherung:
Wenn Sie mit den Offenen Hilfen verreisen möchten,
benötigen Sie eine private Haftpflicht-Versicherung.
Bewohnerinnen und Bewohner aus den Wohneinrichtungen der
Lebenshilfe Erlangen-Höchstadt sind über diese haftpflichtversichert.
Alle anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen selbst eine private
Haftpflicht-Versicherung haben oder rechtzeitig vor Reisebeginn abschließen.
Auslandskranken-Versicherung:
Bei Reisen ins Ausland schließt die Lebenshilfe Erlangen-Höchstadt eine
Auslandskranken-Versicherung für Sie ab.
Haben Sie bereits eine eigene private Auslandskranken-Versicherung,
geben Sie das bitte auf dem Anmeldebogen an.
Reiserücktritts-Versicherung:
Auch eine Reiserücktritts-Versicherung kann sinnvoll sein.
Diese Versicherung zahlt Ihnen Reisekosten zurück, wenn Sie krank werden
oder andere vereinbarte Verhinderungsgründe vorliegen.
Sie müssen sich von der Reise schriftlich abmelden, wenn Sie nicht mitfahren können.
Es fallen Gebühren in Höhe von 50 Euro an (Verwaltungspauschale).
Die Offenen Hilfen versuchen, Ihren Platz wieder zu besetzen.
Ihr Platz kann nicht besetzt werden?
Sie müssen anteilig die Kosten bezahlen.
Ab Vertragsbeginn bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises.
Ab 4 Wochen vor Reisebeginn: 100% des Reisepreises.
Die Offenen Hilfen haften nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder fahrlässigem
Verhalten ihrer Beschäftigten oder auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
Für Schäden, die durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst verursacht werden,
übernehmen die Offenen Hilfen keine Haftung, es sei denn, die Offenen Hilfen,
genauer deren Beschäftigte, haben die Aufsichtspflicht verletzt.
Die Haftung der Offenen Hilfen für Schäden, die durch höhere Gewalt, unvorhersehbare
Ereignisse oder durch Umstände, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, verursacht werden,
ist ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für Verzögerungen oder Unterbrechungen der Reise,
die durch äußere Einflüsse wie Naturkatastrophen, Streiks oder behördliche Anordnungen bedingt sind.
Die Offenen Hilfen verpflichten sich, für die Dauer der Reise eine angemessene
Aufsichtspflicht für die Reiseteilnehmerinnen und Reiseteilnehmer zu gewährleisten.
Dies umfasst die Sicherstellung einer fachgerechten Betreuung und die Einhaltung aller
relevanten Sicherheitsvorkehrungen.
Solange die Obhut nicht aktiv an eine andere Aufsichtsperson übergeben wird,
bleibt die Aufsichtspflicht für die Dauer der Reise bei den Offenen Hilfen.
Für das Verhalten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer außerhalb der organisierten
Programmpunkte übernehmen die Offenen Hilfen keine Haftung.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellen außerdem sicher, dass den Offenen Hilfen
vor Beginn der Reise alle relevanten Informationen zu gesundheitlichen oder besonderen
Bedürfnissen mitgeteilt werden, um eine entsprechende Betreuung zu ermöglichen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haften für alle Schäden, die sie während der Reise
an Dritten verursachen.
Es sei denn, der Schaden wurde durch das fahrlässige oder vorsätzliche Verhalten der
Beschäftigten der Offenen Hilfen verursacht.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich, die Offenen Hilfen von allen
Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund von Schäden, die durch die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer verursacht wurden, geltend gemacht werden.
Hierzu gehört insbesondere auch die Haftung für Sachschäden und Personenschäden,
die durch das Verhalten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer entstehen.
Im Falle eines medizinischen Notfalls während der Reise werden die Offenen Hilfen
in Zusammenarbeit mit den örtlichen Gesundheitsdiensten schnellstmöglich medizinische
Hilfe organisieren. Die Kosten für etwaige medizinische Behandlungen oder Rücktransporte
tragen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst, es sei denn, eine entsprechende Versicherung greift.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich, den Offenen Hilfen alle notwendigen
medizinischen Informationen (z.B. Allergien, Vorerkrankungen, benötigte Medikamente)
vor Beginn der Reise zur Verfügung zu stellen, um eine entsprechende Betreuung sicherzustellen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich, während der Reise die Anweisungen
der Begleitperson zu befolgen und sich verantwortungsbewusst zu verhalten.
Bei wiederholtem oder schwerwiegendem Verstoß gegen die Verhaltensregeln
können die jeweiligen Teilnehmerinnen oder Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden,
ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der Reisegebühren besteht.
Bei gesundheitlichen Problemen oder Verhaltensauffälligkeiten, die die Sicherheit der
Reiseteilnehmerinnen und Reiseteilnehmer oder anderer gefährden, behalten sich die Offenen Hilfen
das Recht vor, die jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
In diesem Fall sind die Kosten für den vorzeitigen Abbruch der Reise von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu tragen.
Wenn die benötigte Anzahl an Anmeldungen nicht erreicht wird, können die Offenen Hilfen
bis 14 Tage vor Reiseantritt die Reise absagen.
Wenn die Betreuung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer kurzfristig nicht gewährleistet
werden kann (z.B. durch Krankheit einer Begleitperson), wird die Reise durch die
Offenen Hilfen abgesagt. Bei höherer Gewalt und nicht vorhersehbaren Ereignissen können die
Offenen Hilfen die Reise absagen.
Bei Absage durch die Offenen Hilfen werden 100% der Reisekosten erstattet.
Die Lebenshilfe Erlangen-Höchstadt (West) e. V. verarbeitet und nutzt Ihre personenbezogenen
Daten ausschließlich für im Rahmen der Tätigkeit zulässige Geschäftszwecke, die in Zusammenhang
mit dem Zweck der Reisebuchung und -abwicklung stehen.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der erforderlichen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Für eine Reise verarbeiten wir die dazu erforderlichen Daten, insbesondere Name, Adresse und Telefonnummer.
Weitere Informationen gem. Art. 12 ff DSGVO finden Sie unter www.lebenshilfe-herzogenaurach.de/datenschutz/.