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Freizeitassistenz (FZA)

Sie möchten gerne ins Kino?
Sie möchten einen VHS-Kurs besuchen?
Oder mal einen Tages-Ausflug machen?
Die Freizeit-Assistenz macht es möglich.

Was ist die Freizeit-Assistenz?

Was sind Ihre Freizeit-Wünsche?
Wir sprechen gemeinsam darüber.
Das könnten Ihre Freizeit-Wünsche sein:
Zum Beispiel: Besuche des Tiergartens,
Kinos oder eines Konzertes.
Eine Person begleitet Sie zu diesem Angebot.
Diese Begleit-Person nennt sich Freizeit-Assistenz.
Das sind Ehrenamtliche der Offenen Hilfen.
Sie haben Erfahrung in der Begleitung,
da sie von uns fachlich geschult werden.


Wie wird die Freizeit-Assistenz bezahlt?

Die Freizeit-Assistenz kostet Geld.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten.

Wenn ein Pflegegrad vorliegt:

Die Freizeit-Assistenz kann über die Pflege-Kasse
abgerechnet werden.
Das ist über den Entlastungs-Betrag und/oder
die Verhinderungs-Pflege möglich.

Wenn kein Pflege-Grad vorliegt:

Die Freizeit-Assistenz wird als Selbst-Zahler
abgerechnet.
Das heißt, Sie bezahlen die Leistung selbst.
Sie erhalten eine Rechnung von den
Offenen Hilfen.


Sie möchten eine Freizeit-Assistenz?

Bei einem persönlichen Termin sprechen wir

  • über Ihre Wünsche und
  • wen Sie sich als Begleit-Person wünschen.

 

Die Angebote der Offenen Hilfen sind auf Ehrenamtliche angewiesen.