Freizeitassistenz (FZA)
Sie möchten gerne ins Kino?
Sie möchten einen VHS-Kurs besuchen?
Oder mal einen Tages-Ausflug machen?
Die Freizeit-Assistenz macht es möglich.
Was ist die Freizeit-Assistenz?
Was sind Ihre Freizeit-Wünsche?
Wir sprechen gemeinsam darüber.
Das könnten Ihre Freizeit-Wünsche sein:
Zum Beispiel: Besuche des Tiergartens,
Kinos oder eines Konzertes.
Eine Person begleitet Sie zu diesem Angebot.
Diese Begleit-Person nennt sich Freizeit-Assistenz.
Das sind Ehrenamtliche der Offenen Hilfen.
Sie haben Erfahrung in der Begleitung,
da sie von uns fachlich geschult werden.
Wie wird die Freizeit-Assistenz bezahlt?
Die Freizeit-Assistenz kostet Geld.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten.
Wenn ein Pflegegrad vorliegt:
Die Freizeit-Assistenz kann über die Pflege-Kasse
abgerechnet werden.
Das ist über den Entlastungs-Betrag und/oder
die Verhinderungs-Pflege möglich.
Wenn kein Pflege-Grad vorliegt:
Die Freizeit-Assistenz wird als Selbst-Zahler
abgerechnet.
Das heißt, Sie bezahlen die Leistung selbst.
Sie erhalten eine Rechnung von den
Offenen Hilfen.
Sie möchten eine Freizeit-Assistenz?
Bei einem persönlichen Termin sprechen wir
- über Ihre Wünsche und
- wen Sie sich als Begleit-Person wünschen.
Die Angebote der Offenen Hilfen sind auf Ehrenamtliche angewiesen.