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Teilnahme-Bedingungen
für die OBA-Freizeitangebote

Sie möchten an einem OBA-Angebot teilnehmen?
Es ist wichtig, die Teilnahme-Bedingungen zu kennen
und zu beachten.

Lesen Sie diese Bedingungen deshalb genau durch.
Sie müssen sich für die Angebote immer mit dem
passenden Anmelde-Bogen anmelden.

Den Anmelde-Bogen finden Sie hier.

Sie müssen den Anmelde-Bogen vollständig ausfüllen.
Und unbedingt unterschreiben.

Schicken Sie den Anmelde-Bogen an diese Adresse:

Offene Hilfen
Steggasse 12
91O74 Herzogenaurach

Es gibt für jedes OBA-Programmheft einen Anmelde-Schluss.
Das Datum steht immer auf dem dazugehörigen Anmelde-Bogen.

Sie bekommen von den Offenen Hilfen
eine Teilnahme-Bestätigung.
Etwa 2 bis 3 Wochen vor Beginn des neuen Programms.
Sie wird mit der Post zugeschickt.

Darauf stehen alle Angebote, bei denen Sie einen Platz
erhalten haben.
Mit der Teilnahme-Bestätigung wird Ihre Anmeldung verbindlich.
Das heißt: Es besteht ab dann ein Vertrag zwischen den
Offenen Hilfen und Ihnen.
Ab dann sind alle Teilnahme-Bedingungen für Sie gültig.

Sie haben sich für ein Angebot angemeldet und das
steht nicht auf der Teilnahme-Bestätigung?
Dann ist das Angebot schon voll besetzt.
Wir schreiben Sie auf eine Warte-Liste.
Wenn noch ein Platz für Sie frei wird, melden wir uns bei Ihnen.

Die Kosten für die Teilnahme an den Angeboten bestehen
aus verschiedenen Beträgen:
Es gibt die Kosten für Assistenz in der Gruppe und
es gibt die Sach-Kosten.
Die Rechnung über die anfallenden Kosten erhalten Sie
1 bis 2 Monate nach dem Programm-Start.
Mit der Post.

Sach-Kosten
Sach-Kosten müssen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer
selbst an die Offenen Hilfen bezahlen.
Sach-Kosten sind zum Beispiel: Kosten für Fahrten, Eintritts-Preise,
Material zum Spielen, Malen, Basteln oder Kochen.

Kosten für Assistenz in der Gruppe
Die Kosten für die Assistenz in der Gruppe
bei OBA-Freizeitangeboten können unterschiedlich
abgerechnet werden.

Wenn Sie Anspruch auf Leistungen der Pflege-Kasse haben:
Die Offenen Hilfen können diese Leistungen direkt mit der
Pflege-Kasse abrechnen.

Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflege-Kasse
haben:
Die Offenen Hilfen stellen Ihnen eine Rechnung als Selbst-Zahler.

Aktuelle Kosten-Sätze für Assistenz in der Gruppe bei Kursen, Gruppen und Ausflügen:

  • Selbst-Zahler: Maximal 6,OO € pro Stunde
  • Abrechnung über Leistungen der Pflege-Kasse
    Gemeinsamer Jahres-Betrag (Verhinderungs-Pflege)
    oder Entlastungs-Betrag: 15,OO € pro Stunde

Abrechnung mit der Pflege-Kasse
Die Offenen Hilfen können über Leistungen
der Pflege-Kasse abrechnen.

Dafür wird Folgendes von Ihnen benötigt:
Eine Abtretungs-Erklärung über Beträge des Entlastungs-
Betrages (§45b SGB 11) und / oder des Gemeinsamen
Jahres-Betrags (Verhinderungs-Pflege §39 SGB 11).

Wenn Sie die Abtretungs-Erklärung für die Offenen Hilfen
erteilen möchten:

Stellen Sie vorher einen „Antrag auf Kostenerstattung
für Leistungen der Verhinderungspflege“.
Das machen Sie bei Ihrer Pflege-Kasse.
Was passiert, wenn die Leistungs-Beträge der Pflege-Kasse
einmal aufgebraucht sind?
Sie bekommen eine Selbst-Zahler Rechnung
von den Offenen Hilfen.
Wenn Sie einzelne Termine nicht über die erteilte Abtretungs-
Erklärung abrechnen möchten:
Informieren Sie die Offenen Hilfen bitte immer rechtzeitig vorher.

Kosten für eine 1:1 Begleitung bei OBA-Freizeitangeboten
Sie benötigen eine 1:1 Begleitung bei einem
OBA-Freizeitangebot zur Deckung Ihrer Bedarfe?
Melden Sie sich bei den Offenen Hilfen.
Die Fach-Kräfte der Offenen Hilfen besprechen mit Ihnen,
welche Möglichkeiten es für Ihre Teilnahme an einem
OBA-Freizeitangebot gibt.

Die Fach-Kräfte der Offenen Hilfen entscheiden:
Ist die Teilnahme mit 1:1 Begleitung möglich oder nicht.
Dafür müssen alle notwendigen und wichtigen Informationen
zu persönlichen und angebotsbezogenen Rahmen-Bedingungen
vollständig zur Verfügung stehen.

Die Kosten für eine 1:1 Begleitung richten sich nach den aktuell
gültigen Kosten-Sätzen für Freizeit-Assistenz (FZA).
Informationen dazu finden Sie hier.

Die Abrechnung der Kosten für die 1:1 Begleitung in Verbindung
mit OBA-Freizeitangeboten erfolgt monatlich.
Zusätzlich bezahlen Sie die Sach-Kosten des Angebots.

Die Offenen Hilfen behalten sich vor:

  • Angebote abzusagen
  • oder Programm-Änderungen vorzunehmen

Wenn ein Angebot oder ein Termin eines Angebotes
durch die Offenen Hilfen komplett abgesagt wird,
werden die gesamten Kosten zurückgezahlt.
Oder mit den Kosten für die Teilnahme beim folgenden
OBA-Freizeitprogramm verrechnet.
Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen nicht.
Wir versuchen immer einen Ersatztermin anzubieten.
Darauf besteht aber kein Anspruch.

Zum Beispiel in diesen Fällen ist eine Absage möglich:
Die Mindestanzahl an Anmeldungen für ein Angebot
wird nicht erreicht.

Bei kurzfristigen Ausfällen von (ehrenamtlichen)
Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern, durch die die Begleitung /
Assistenz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
nicht ausreichend gewährleistet ist.
Wenn die Offenen Hilfen einschätzen, dass die aktuelle Wetter-
lage die Durchführung eines Angebots zu stark beeinflusst.
Bei Absagen durch Dritte, die am Angebot beteiligt sind.
Bei höherer Gewalt oder nicht vorhersehbaren Ereignissen.

Die Offenen Hilfen behalten sich den Ausschluss von einzelnen
Teilnehmerinnen und Teilnehmern vor:

  • Wenn die Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
    oder Dritter Personen gefährdet ist.
  • Wenn die Ausübung der Sorgfalts- und Aufsichtspflicht
    durch die haupt- oder ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen
    und Mitarbeiter der Offenen Hilfen nicht mehr verantwortet
    werden kann.

Dies kann zum Beispiel hier der Fall sein:

  • Bei gesundheitlichen Problemen oder medizinischen Bedarfen
  • Bei Verhaltensweisen, die nicht verantwortet werden können
  • Bei der Nichtbeachtung von notwendigen Abläufen
    zur Organisation

Werden Sie ausgeschlossen, besteht kein Anspruch auf die
Erstattung der Teilnahme-Kosten. Zusätzliche Kosten, die im
Zusammenhang mit Ihrem Ausschluss entstehen, müssen von
Ihnen selbst getragen werden.

Sie können sich von OBA-Freizeitangeboten abmelden.

Für Ausflüge gilt folgende Regelung:
Die Offenen Hilfen versuchen eine Ersatz-Person zu finden.
Finden wir keine Ersatz-Person, müssen Sie bei Ausflügen die
Sach-Kosten bezahlen.

Für Kurse und Gruppen gilt folgende Regelung:
Sie müssen sich bei den Offenen Hilfen abmelden, wenn Sie
an einem oder mehreren Terminen verhindert sind.
Die Kosten dafür werden nicht erstattet.

Sie haben nur wenig Geld zur Verfügung?
Ein Angebot kostet für Sie zu viel?
Melden Sie sich bei uns, wir finden sicher gute Lösungen für Sie.

Die Offenen Hilfen verpflichten sich, für die Dauer
eines Angebotes eine angemessene Aufsichtspflicht für alle
Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu gewährleisten.
Dies umfasst die Sicherstellung einer fachgerechten Betreuung
und die Einhaltung aller relevanten Sicherheitsvorkehrungen.

Die Offenen Hilfen möchten eine sichere und qualitätsvolle
Begleitung für Sie sicherstellen.
Zur genauen Erfassung von Bedarfen brauchen
die Offenen Hilfen deshalb Informationen von Ihnen.
Wir schicken Ihnen deshalb Formulare und Dokumente zu.
Sie müssen sie innerhalb benannter Fristen vollständig ausgefüllt
und unterschrieben an die Offenen Hilfen zurück schicken.
Außerdem gelten die jeweiligen Regelungen, die in den
Formularen und Dokumenten der Offenen Hilfen hinterlegt sind.

Für die Assistenz bei der Einnahme von Medikamenten durch
haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Offenen Hilfen gelten besondere Regeln.
Ist bei einem OBA-Freizeitangebot Assistenz im Zusammenhang
mit Medikamenten nötig, muss eine aktuell gültige
Medikamentenverordnung vorliegen.
Ansonsten können Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht
am OBA-Freizeitangebot teilnehmen.
Bei Änderungen zu verordneten Medikamenten und / oder
der nötigen Assistenz bei der Einnahme, müssen
die Offenen Hilfen unbedingt sofort informiert werden.
Sie bekommen die notwendigen Formulare bei
den Offenen Hilfen.

Sie haften für alle Schäden, die Sie während
eines OBA-Freizeitangebotes an Dritten verursachen.
Es sei denn, der Schaden wurde durch fahrlässiges oder
vorsätzliches Verhalten von (ehrenamtlichen) Mitarbeiterinnen
oder Mitarbeitern der Offenen Hilfen verursacht.
Sie verpflichten sich, die Offenen Hilfen von allen Ansprüchen
durch Dritte freizustellen, die aufgrund von Schäden geltend
gemacht werden, die durch Sie bei OBA-Freizeitangeboten
verursacht wurden.
Hierzu gehört insbesondere auch die Haftung für Sach-Schäden
und Personen-Schäden, die durch das Verhalten von
Ihnen entstehen.

Private Haftpflicht-Versicherung
Eine aktuell gültige private Haftpflicht-Versicherung wird
deshalb für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer empfohlen.
Bewohnerinnen und Bewohner der Wohneinrichtungen von
gemeinschaftlichen Wohn-Einrichtungen der Lebenshilfe
Erlangen-Höchstadt (West) e.V., sind bereits über diese
auch bei OBA-Freizeitangeboten haftpflicht-versichert.

Kooperationsangebote der Offenen Hilfen zusammen
mit anderen Anbietern
Einige der OBA-Freizeitangebote führen die Offenen Hilfen
zusammen mit anderen Anbietern durch.
Es gelten immer die Teilnahme-Bedingungen des Anbieters,
über den Sie sich angemeldet haben.

Nutzung von Angeboten anderer Anbieter
mit Einzel-Begleitung durch eine Freizeit-Assistenz (FZA)
der Offenen Hilfen
Wenn Sie die Freizeit-Assistenz als Einzel-Begleitung
zu Angeboten anderer Anbieter nutzen:
Es gelten die Teilnahme-Bedingungen beider Anbieter,
für die jeweilige Leistung.
Für die Begleitung durch eine Freizeit-Assistenz haben Sie
einen Betreuungs-Vertrag mit den Offenen Hilfen unterschrieben.

Nutzung von Angeboten anderer Anbieter
im OBA-Programmheft ohne Beteiligung der Offenen Hilfen
Im OBA-Programmheft gibt es auch Angebote, die die Offenen
Hilfen nur ausschreiben.
Sie können sich nicht über die Offenen Hilfen für diese Angebote
anmelden. Es gelten die Teilnahme-Bedingungen des jeweiligen
Anbieters. Fragen Sie vor der Anmeldung bei anderen Anbietern
nach den genauen Teilnahme-Bedingungen.
Sie können jederzeit bei den Offenen Hilfen
zu einer Freizeit-Assistenz als Begleit-Person anfragen.
Dafür gelten die Regelungen, die Sie durch Ihre Unterschrift
des Betreuungs-Vertrags der Offenen Hilfen akzeptieren.
Außerdem erklären Sie sich mit Ihrer Unterschrift
des Anmelde-Bogens mit den Regelungen der vorliegenden
Teilnahme-Bedingungen einverstanden.

Sie haben für ein Angebot die Teilnahme-Bestätigung erhalten.
Wenn Sie einen Fahrdienst brauchen: 

  • Zum Veranstaltungs-Ort des Angebots
  • Zum Treffpunkt vor dem Angebot
  • Vom Treffpunkt nach Hause nach dem Angebot

Buchen Sie die Fahrten bei einem Fahrdienst-Unternehmen.
Dafür brauchen Sie eine Fahrdienst-Berechtigung für
den Fahrdienst für Menschen mit Behinderung.
Sie müssen Ihre Fahrdienst-Berechtigung dabei haben.

Wenn Sie keine Fahrdienst-Berechtigung haben:
Die Offenen Hilfen haben Informationen zu
den Voraussetzungen und zur Beantragung.
Melden Sie sich dazu gerne bei uns.

Abholung nach Veranstaltungs-Ende
Bitte lassen Sie sich rechtzeitig abholen.
Kommt es zu erheblichen Verspätungen,
werden Sie hier beaufsichtigt:
Wohn-Stätte der Lebenshilfe
Pirckheimerstr. 2-4
91O74 Herzogenaurach

Nach vorheriger Absprache mit dem Personal der Wohn-Stätte,
den Fach-Kräften der Offenen Hilfen oder der Leitung
des OBA-Freizeitangebots können Sie dort abgeholt werden.
Telefon-Nummer der Wohnstätte: O9132 / 78 1O - 63

Für die Teilnahme an den OBA-Kursen brauchen wir von Ihnen Daten.
Wir fragen nur nach wichtigen personenbezogenen Daten.
Dazu gehören auch Angaben zu Beeinträchtigungen und
zum eigenen Unterstützungs-Bedarf.
Außerdem benötigen wir zum Beispiel Ihren Namen,
Ihre Telefon-Nummer, Ihre Adresse.
So können wir Sie erreichen.
Einige der Daten geben wir auch an Stellen weiter,
mit denen wir zusammenarbeiten.
Zum Beispiel auch zu Anmelde-Zwecken über
das Online-Portal der vhs Herzogenaurach.
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmelde-Bogen stimmen Sie
der Weitergabe Ihrer Daten im jeweils notwendigen Umfang zu.
Das ist wichtig um Ihre Teilnahme an einem Angebot
sicherzustellen.
Sie stimmen mit Ihrer Unterschrift auch den AGBs der vhs Herzogenaurach zu.
Sie können Sie hier nachlesen.

Die Datenschutzrichtlinien sind hier einsehbar.