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Teilnahme-Bedingungen für die OBA-Angebote

Sie möchten an einem OBA-Angebot teilnehmen?
Dafür sind die Teilnahme-Bedingungen wichtig.

Den Anmelde-Bogen finden Sie unter Freizeitangebote.

Füllen Sie den Anmelde-Bogen spätestens bis zum 13.07.2025 aus.

Dann schicken Sie den Anmelde-Bogen schriftlich per Post an folgende Adresse:
Offene Hilfen, Steggasse 12, 91074 Herzogenaurach
Oder als E-Mail an: oh-oba@lebenshilfe-herzogenaurach.de

Ihr Anmelde-Bogen kommt erst nach dem 13.07.2025 bei uns an?
Dann können Sie nur teilnehmen wenn noch ein Platz im OBA-Angebot frei ist.

Sie bekommen 2 bis 3 Wochen vor Programm-Beginn von uns eine
Teilnahme-Bestätigung.
Auf der Teilnahme-Bestätigung stehen alle Angebote,
bei denen Sie mitmachen können.

Sie haben sich für ein Angebot angemeldet, was nicht auf der Teilnahme-Bestätigung steht?

Dann ist dieses Angebot schon voll.
Wir schreiben Sie auf die Warte-Liste.
Wenn noch ein Platz frei wird, informieren wir Sie.

Wenn es für ein Angebot zu wenige Anmeldungen gibt, findet es nicht statt.

Sie haben die Teilnahme-Bestätigung bekommen?
Dann buchen Sie die nötigen Fahrten bei einem Fahr-Dienst-Unternehmen!
Die Hin-Fahrt von der Werkstatt oder Ihrer Wohnung zum Kurs-Ort.
Und die Rück-Fahrt vom Kurs-Ort zu Ihrer Wohnung.
Bei den Fahrten nehmen Sie bitte immer Ihre Fahr-Dienst-Berechtigung mit.
Oder das Schreiben für zusätzliche Kurs-Fahrten.

Haben Sie keine Fahr-Dienst-Berechtigung?
Dann können wir Ihnen bei der Beantragung helfen.

Wichtige Informationen zum Rück-Fahr-Dienst
Bitte lassen Sie sich von Ihren Angehörigen oder dem Fahr-Dienst rechtzeitig abholen!
Was passiert, wenn Sie nicht rechtzeitig abgeholt werden?
Dann werden Sie in der Wohnstätte Pirckheimerstraße 2, 91074 Herzogenaurach betreut.
Telefon: 09132 / 78 10 - 63
Bis Sie von Ihren Angehörigen abgeholt werden.

Die Kosten für die Angebote stehen im OBA-Programm.
Lebenshilfe-Mitglieder zahlen einen kleineren Betrag.
Die Rechnung über die Teilnahme-Gebühr erhalten Sie Ende Oktober 2025.

Für unsere Angebote bieten wir Ihnen bei Bedarf eine Freizeit-Assistenz an.
Freizeit-Assistenz wird mit FZA abgekürzt.

Möchten Sie eine 1:1 Begleitung durch eine FZA?
Dann bekommen Sie für die FZA eine Rechnung am Ende des Monats.
Und zahlen für das Angebot zusätzlich nur die Sach-Kosten.

Mehr Informationen zur FZA finden Sie hier.

Manchmal müssen Angebote abgesagt werden, zum Beispiel weil die Kurs-Leitung krank ist.
Wir bieten Ihnen einen Ersatz-Termin an.
Wenn das möglich ist.

Sie können sich vom Ausflug oder Kurs abmelden.
Wir versuchen eine Ersatz-Person für Sie zu finden.
Finden wir keine Ersatzperson, dann zahlen Sie bei Ausflügen die Sachkosten.
Das sind zum Beispiel die Kosten für gekaufte Eintritts-Karten.

Sie kennen eine Ersatz-Person für Ihren Platz?
Sie müssen sich bei den Offenen Hilfen melden.
Dann klären wir, ob die Ersatz-Person für Sie teilnehmen kann.

Abmeldung von einzelnen Kurs-Terminen
Sie können sich für Kurs-Termine abmelden. Sie müssen die Kurs-Gebühr trotzdem bezahlen.

Abmeldung wegen Krankheit
Sie müssen sich abmelden wenn,

  • Sie erkältet sind
  • Sie sich krank fühlen

Sie haben nur wenig Geld?
Die Angebote kosten zu viel?
Bitte melden Sie sich bei uns.
Wir können die Teilnahme-Gebühr bei Bedarf senken.

Betreuungs-Kosten werden von uns mit der Pflege-Kasse abgerechnet.
Dafür gibt es den Entlastungs-Betrag oder die Verhinderungs-Pflege.

Ist der Entlastungs-Betrag verbraucht?
Dann können wir über die Verhinderungs-Pflege abrechnen.
Das geht bei Pflegegrad 2 bis 5.
Pro Stunde rechnen wir 15,00 € ab. Höchstens 105,00 € für einen ganzen Tag.
Bei Freizeit-Reisen höchstens 135,00 € für einen ganzen Tag.

Sie möchten nicht über den Entlastungs-Betrag oder die Verhinderungs-Pflege abrechnen?
Dann sagen Sie uns bitte Bescheid.

Sind die Gelder der Pflege-Kasse verbraucht?
Dann zahlen Sie die Betreuungs-Kosten selbst.

Für die Teilnahme an den OBA-Kursen brauchen wir von Ihnen Daten.
Wir fragen nur nach wichtigen Daten.
Wir brauchen zum Beispiel Ihren Namen, Ihre Telefon-Nummer, Ihre Adresse.
So können wir Sie erreichen.

Diese Daten geben wir nur an Stellen weiter, mit denen wir zusammen-arbeiten.
Zum Beispiel an den Bezirk, an das Fahr-Dienst-Unternehmen, an die vhs.

Die ausführliche Datenschutz-Erklärung der Lebenshilfe Erlangen-Höchstadt (West) e.V.
finden Sie hier.

Sie müssen wichtige Medikamente bei einem OBA-Angebot nehmen?
Wir brauchen vor der Veranstaltung eine aktuelle ärztliche Verordnung zu dem Medikament.
Ein Arzt muss mit seiner Unterschrift bestätigen:
Sie müssen dieses Medikament bei der Veranstaltung einnehmen.

Wir schicken Ihnen mit der Anmeldebestätigung die passenden Formulare zu.

Bitte bringen Sie das Medikament und auch die Verordnung mit zur OBA-Veranstaltung.
Legen Sie beides in eine Box und geben es der Leitung des Angebotes.
Medikamente und die dazugehörigen Dokumente müssen immer mitgebracht werden.
Sonst ist eine Teilnahme nicht möglich.