Selbst-Vertretung und Interessen-Vertretung
Selbstvertretung
Selbst-Vertretung ist Mit-Bestimmung. Selbst-Vertreter sind Menschen mit Beeinträchtigung. Sie vertreten sich selbst. Und sie vertreten die Interessen von anderen Menschen mit Beeinträchtigung, zum Beispiel im Wohn-Beirat, im Werkstatt-Rat oder in den Lebenshilfe-Vereinen vor Ort.
Selbst-Vertreter wollen, dass sich etwas verändert.
Zum Beispiel:
in ihrem Leben, in der Gesellschaft und in der Politik.
Dazu müssen Selbst-Vertreter selbst bestimmen und mit-bestimmen können.
Alle können bei der Lebenshilfe mitmachen.
Zum Beispiel:
im Wohn-Beirat, im Werkstatt-Rat oder als Frauen-Beauftragte.