Möchten Sie mit uns sprechen?
+49 (0) 9132 78 10 - 0
Zur Suche

Selbst-Vertretung und Interessen-Vertretung

Selbstvertretung
Selbst-Vertretung ist Mit-Bestimmung. Selbst-Vertreter sind Menschen mit Beeinträchtigung. Sie vertreten sich selbst. Und sie vertreten die Interessen von anderen Menschen mit Beeinträchtigung, zum Beispiel im Wohn-Beirat, im Werkstatt-Rat oder in den Lebenshilfe-Vereinen vor Ort.

Selbst-Vertreter wollen, dass sich etwas verändert.

Zum Beispiel:
in ihrem Leben, in der Gesellschaft und in der Politik.

Dazu müssen Selbst-Vertreter selbst bestimmen und mit-bestimmen können.

Alle können bei der Lebenshilfe mitmachen.

Zum Beispiel:
im Wohn-Beirat, im Werkstatt-Rat oder als Frauen-Beauftragte.